Private Haftpflichtrisiken

Neben Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung und Dienst-/Amtshaftpflicht gibt es weitere Haftungsfälle für den privaten Haushalt, die besonderen Schutz durch zusätzliche Absicherungen benötigen.

Selbständige?
Tierhalterhaftpflicht?
Grundstücke und Immobilien?
Heizöltank/Gewässerschadenhaftpflicht?
Bauherrenhaftpflicht?
Jagdhaftpflicht?
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Selbständige?

Einige Anbieter bieten auch begrenzten Versicherungsschutz für die selbständige Nebentätigkeit mit an. Allerdings meist nur mit eingeschränktem Leistungsspektrum, für bestimmte Berufsgruppen und/oder bis zu bestimmten Umsatz- oder Gewinnhöhen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei einer Nebentätigkeit bereits ausführlich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu beschäftigen.
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Tierhalterhaftpflicht?

Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Reit-, Zug-, und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Oftmals kann auch die privat erlaubte Haltung von wilden Tieren wie Schlangen oder Spinnen mitversichert sein, abhängig vom gewählten Versicherer.

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Grundstücke und Immobilien?

Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).

Die selbstgenutzte Immobilie, ob Miet- oder Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus gilt über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt bis zu bestimmten Höchstsumme übrigens auch, wenn Sie die eigene Immobilie durch Baumaßnahme erneuern, verschönern oder auch vergrößern lassen oder Sie auf Ihrem Grundstück keinen kompletten Neubau errichten lassen. Über diese Höchstsummen hinaus und bei Vermietungen sowie bei unbebauten Grundstücken benötigen Sie allerdings einen separaten Versicherungsschutz, die Haus & Grundbesitzer Haftpflicht.

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Heizöltank/Gewässerschadenhaftpflicht?

Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Diese Gefahr ist jedoch in aktuellen guten Policen bereits in der Privathaftpflicht mitversichert.

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Bauherrenhaftpflicht?

Wer an­, um­, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.

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Jagdhaftpflicht?

Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat.

Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
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