Arbeitgeber sind verpflichtet sich um den ordnungsgemäßen Zustand des Firmenparkplatzes zu kümmern, da sie sonst unter Umständen für Schäden an den Kraftfahrzeugen haften. Zu den Pflichten gehören die Ausbesserung von Schlaglöchern und die Beseitigung von Schnee und Eis sowie von umsturzgefährdeten Bäumen.
Grafik – Arbeitgeberpflichten auf dem Firmenparkplatz
Quelle : proContraonline