Neuregelung staatlicher Hochwasserhilfen ab 1. Juli 2019

Kurzinfo zur Elementarschadenversicherung: Neuregelung staatlicher Hochwasserhilfen ab 01.07.2019

In einer Pressemitteilung vom 28. März 2017 hat die Bayerische Staatskanzlei angekündigt, dass es ab dem 1. Juli 2019 keine generellen Hilfen mehr für die Opfer eines Elementarschadens geben soll. Solche Hilfen wird es nur noch in sogenannten „Härtefällen“ geben.

Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 28. März 2017

Die Staatsregierung ermuntert die Bürgerinnen und Bürger, sich selbst gegen Elementarschäden bei Naturkatastrophen zu versichern. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat mit der Versicherungsbranche, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft und den Verbänden der privaten Wohnungseigentümer eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet. Ziel ist, die Immobilieneigentümer in Bayern für die Gefahren und Risiken von Elementarschadenereignissen zu sensibilisieren sowie über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes zu informieren.

Wirtschaftsministerin Aigner: „Extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Bedrohung für Menschen und Sachwerte, wie insbesondere Gebäude, in Bayern dar. Die schweren Unwetter im vergangenen Jahr haben in Simbach am Inn Menschenleben gefordert. Außerdem sind vielerorts sehr hohe Sachschäden entstanden. Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen werden Starkregenereignisse und Hochwasser in der Zukunft deutlich zunehmen. Die Bevölkerung und die Unternehmen in Bayern müssen auf diese Veränderungen und auf die deutlich zunehmenden Risiken frühzeitig reagieren. Aus diesem Grund muss eine umfassende Absicherung des Eigentums auch eine Versicherung gegen Elementarschäden umfassen. Ich habe zusammen mit den Partnern der Elementarschaden-Kampagne eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet.“

Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Ankündigung der Staatsregierung, Anpassungen bei den Finanzhilfen nach Naturkatastrophen vorzunehmen. Ab dem Stichtag zum 1. Juli 2019 wird keine finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen mehr gewährt, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall.

Die Versicherungskammer Bayern begrüßt diese Entscheidung und arbeitet derzeit mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium an einer entsprechenden Elementarschaden-Kampagne.

Quelle: Info Versicherungskammer Bayern 04.04.2017 – 16 8SV/8MVP

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