Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer endete am 31. Dezember 2017
Zum Jahresende wurde das Regressverzichtsabkommen (RVA) der Feuerversicherer aufgehoben.
Worum genau handelte es sich beim bisher gültigen RVA?
Das RVA trat am 1. November 1961 in Kraft. Es galt für Feuerversicherer, die dem Regressverzichtsabkommen beigetreten sind. Das Motiv dieses Abkommens bestand darin, einen feuerversicherten Versicherungsnehmer, der einen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Eigenschaden reguliert bekommt, nicht mit Regressforderung eines anderen Feuerversicherers für den übergreifenden Feuerschaden (Drittschaden) zu belasten. Beispielsweise wenn nach einem Brand, der von einem Gebäude auf ein benachbartes Gebäude überspringt, der Feuerversicherer des dadurch ebenfalls geschädigten Gebäudes Regressansprüche gegen den Brandverursacher stellen kann.
Warum wurde das RVA nun aufgehoben?
Im Vergleich zu damals gibt es heute ausreichende und deutlich bessere Möglichkeiten, sich durch eine Haftpflichtversicherung für die im RVA geregelten Fälle abzusichern.
Wollen Sich sichergehen, ob dies auf Ihre Haftpflichtversicherung zutrifft, fragen Sie uns.