Quelle: procontra online 14./15.03.2018
Die Pflegereform brachte nicht nur die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade mit sich, sondern auch eine (leichte) Steigerung des Eigenanteils für die Unterbringung im Pflegeheim. Das geht aus der jüngsten Statistik des PKV-Verbands hervor.
Die Pflegereform ist in wesentlichen Bestandteilen seit Frühjahr 2017 in Kraft. Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Und je nach Standpunkt fällt diese unterschiedlich aus. Wer z.B. darauf gehofft hat, dass die Kosten für Pflegebedürftige (und ihre Angehörigen) sinken, wird von den jüngsten statistischen Auswertungen der PKV-Pflegedatenbank enttäuscht sein.
Pflegereform: Eigenanteil nimmt zu
Denn im Bundesdurchschnitt ist der Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim gestiegen. Er beträgt nun 1.750 Euro monatlich – im Mai 2017 lag dieser Wert noch bei 1.700 Euro. Grund dafür ist die neue Berechnungsmethode des Eigenanteils. Er ist nicht mehr an die Pflegestufe (bzw. den Pflegegrad) gekoppelt, sondern setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten der Pflegerade 2 bis 5
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Die rein pflegebedingten Aufwendungen werden also mit dem EEE und den Zuschüssen der Pflegeversicherung finanziert. 80 Prozent der Aufwendungen sind Personal- 20 Prozent sind Sachkosten. Der Zuschuss richtet sich nach dem Pflegegrad. Der PKV-Verband nennt dieses Beispiel: „So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel 2.005 Euro monatlich für einen Pflegegrad 5 und 770 Euro für einen Pflegegrad 2. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der individuellen Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.“
Nach diesem Schlüssel richtet sich auch die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen. Zwar sind die Rahmenverträge im Sozialgesetzbuch XI festgelegt, doch die Bundesländer haben durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. So ist zum Beispiel in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Auch die Höhe der Personalkosten ist bei den Pflegeeinrichtungen unterschiedlich.
Die Kombination dieser drei Gründe ermöglicht die zum Teil großen regionalen Unterschiede bei der Höhe des EEE. Wie groß die Unterschiede ausfallen können, zeigt die obige Grafik des PKV-Verbands.