Besitzer eines alten Führerscheins sind verpflichtet, ihren „Lappen“ innerhalb der kommenden Jahre in einen europaweit gültigen Führerschein umzutauschen.
Quelle Focus Online Freitag, 28.05.2021, 10:10
Alle alten Kfz-Führerscheine – in Deutschland sind das die bekannten grünen oder rosa „Lappen“ – müssen bis zum Jahr 2033 in standardisierte EU-Führerscheine umgetauscht werden. Konkret bedeutet das, dass etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen.
Das möchte die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Damit mehr Klarheit und Einheitlichkeit herrscht, sollen die Scheine ab sofort nicht mehr unbegrenzt, sondern jeweils nur 15 Jahre gültig sein. Dann müssen sie auf eigene Kosten erneuert werden. 15 Millionen Papier-Führerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine sind von der neuen Regelung betroffen. Der Umtausch soll in einem zweigeteilten Stufenplan geschehen.
Dabei gibt es, je nach Geburtsdatum des Inhabers, einige Punkte zu beachten. Ausländische Führerscheine müssen ebenfalls in einen EU-Führerschein überführt werden.
Sie haben Ihren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 erworben
Der Umtausch soll in einem zweigeteilten Stufenplan geschehen. Dieser besagt, dass es bei allen Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, auf das Geburtsdatum des Besitzers ankommt, wann diese spätestens umgetauscht werden müssen.
- Vor 1953 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2033
- 1953 – 1958 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2022
- 1959 – 1964 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2023
- 1965 – 1970 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2024
- 1971 oder später geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2025
Ihr Führerschein wurde am 1. Januar 1999 oder später ausgestellt
Bei den Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr*.
- 1999 – 2001 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2026
- 2002 – 2004 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2027
- 2005 – 2007 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2028
- 2008 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2029
- 2009 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2030
- 2010 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2031
- 2011 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2032
- 2012 – 18. Januar 2013 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2033
* Ausnahme bilden hier Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der Umtausch ist eine einfache Formsache. Melden Sie sich mit Ihrem ausgedienten Führerschein und einem aktuellen Personalausweis oder Reisepass bei Ihrer Führerscheinstelle und prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind. Für Ihren neuen Führerschein müssen Sie zudem ein aktuelles Passfoto mitbringen.
Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig. Das Umtauschen an sich muss persönlich in einer Führerscheinbehörde erledigt werden. Neben des alten Führerscheins wird dafür lediglich der Personalausweis benötigt.
Die Kosten sollen sich auf 25 Euro belaufen. Wer seinen Schein nicht umtauscht und nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in einer Höhe von zehn Euro rechnen – das gilt jedoch nur bei einem Pkw- oder Motorradführerschein. Bei LKW- und Bus-Führerscheinen stellt ein solches Vergehen eine Straftat dar.
Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen EU-Führerschein
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, können Sie diesen ohne zeitliche Begrenzung gegen einen EU-Führerschein eintauschen. Allerdings wird hier geprüft, ob Ihr Führerschein die Auflagen zur Überführung in einen deutschen Führerschein und somit eine EU-Fahrerlaubnis erfüllt.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Eintrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, wird der alte Führerschein einbehalten und auf dem neu ausgestellten EU-Führerschein vermerkt.
Quelle Focus Online Freitag, 28.05.2021, 10:10