Heizungsgesetz: Das kommt auf Immobilieneigentümer durch das neue GEG zu
Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht das neue Heizungsgesetz 2024 vor. Die Reform wird jedoch kontrovers diskutiert, bereits jetzt werden erste Nachbesserungen angekündigt. Das sind die Vorgaben des neuen Gesetzes für Unternehmen und private Haushalte.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Ist das Heizungsgesetz jetzt beschlossen?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, wurde am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet. Doch zuvor gab es zahlreiche Fragen und intensive Diskussionen um das neue Gesetz – die nach wie vor anhalten.
Ursprünglich plante die Bundesregierung, das Gesetz bereits vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aber ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg: Ein Abgeordneter kritisierte in seinem Antrag, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit bleibe, die Gesetzesvorlage zu prüfen. Hierdurch seien seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden. Ihm gab das Bundesverfassungsgericht Recht und die Abstimmung wurde bis nach der Sommerpause des Bundestages verschoben.
Obwohl der Bundestag sich nun deshalb erst am 8. September 2023 mit dem Beschluss des GEG befasste, bleibt es bei den ursprünglichen zeitlichen Plänen: Bereits ab dem 1.1.2024 sollen zahlreiche neue Regeln durch das Heizungsgesetz in Kraft treten.
INFO
Bereits jetzt erste Nachbesserungen angekündigt
Am 29. September 2023 ist das Heizungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Novelle des GEG ist aber nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Dieser kann also zwar Einspruch einlegen und die finale Verabschiedung des Gesetzes verzögern, aber das Gesetz nicht blockieren.
Bereits vor der Sitzung des Bundesrates hat Bundesbauministerin Klara Geywitz am 25. September in einem Interview mit der „Welt“ angekündigt, das Heizungsgesetz noch einmal überarbeiten zu wollen.
Was ist das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes?
Mit der Neuregelung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Energiewende im Wärmebereich vorangetrieben und Deutschland immer klimaneutraler werden. Laut den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird in Deutschland mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs zum Heizen von Gebäuden und zur Warmwasserversorgung verbraucht: Knapp die Hälfte der Haushalte heizt mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl.
Mit den aktuellen Plänen will die Bundesregierung erreichen, dass weniger fossile Energie importiert werden muss. Deutschland soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.
Welche Regelungen und Vorgaben enthält nun das neue Heizungsgesetz? Hier ein kurzer Überblick:
Das ist die zentrale Regelung des neuen GEG
Beim Einbau neuer Heizungen soll künftig auf erneuerbare Energien umgestiegen werden. Jede neue Heizung muss dann zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt in Neubaugebieten bereits direkt ab 1. Januar 2024.
Längere Übergangsfristen werden gewährt, wenn es sich um Gebäude außerhalb von Neubaugebieten handelt:
- Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner): Neuregelung wird spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht.
- Kleinere Städte: Neuregelung wird spätestens nach dem 30. Juni 2028 Pflicht.
Auch für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sollen längere Übergangsfristen gewährt werden.
ACHTUNG
Wichtig: Fristen könnten schon früher kommen
Grundsätzlich lautet die Zielsetzung für neue Heizungen, dass spätestens ab Sommer 2028 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Es ist aber auch möglich, dass frühere Fristen greifen, wenn in Kommunen bereits vorab spezielle Regelungen getroffen wurden. Dies ist beispielsweise über einen sogenannten kommunalen Wärmeplan möglich, der weiter unten in diesem Artikel beschrieben wird.
Was zählt beim Heizungsgesetz unter „Erneuerbare Energien“?
Unternehmen und Bürger, die nun erwägen, sich z.B. von ihrer alten Ölheizung zu trennen und in eine neue Heizungsanlage zu investieren, müssen sich damit befassen, welche Technologien infrage kommen. Dabei kommen verschiedene Varianten und Anlagen in Betracht, so beispielsweise:
- Wärmenetz/Fernwärme
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Solarthermie
- Ggf. „H2-Ready“-Gasheizungen
- Biomasseheizung
TIPP
Fragen Sie einen Experten beim Einbau einer neuen Heizung
Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage empfiehlt es sich als Hausbesitzer, Expertenrat einzuholen. Fachlich qualifizierte Energieberater können Sie über https://www.energie-effizienz-experten.de/ finden. (ohne Gewähr)
Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine wichtige Ergänzung zum neuen Heizungsgesetz. Jede Kommune in Deutschland soll demnach in den nächsten Jahren Pläne entwickeln, wie in der Kommune klimafreundlich geheizt werden kann. Die Kommune gibt dabei beispielsweise an, in welchen Straßen und Gebieten sie eine Versorgung mit Fernwärme plant.
Dies soll Hauseigentümern die Entscheidung erleichtern, welche Heizungsart in ein Gebäude eingebaut werden soll. Wenn die kommunale Wärmeplanung beispielsweise vorsieht, die Straße, in der das Gebäude steht, an das zentrale Fernwärmenetz anzuschließen, muss der Eigentümer möglicherweise nicht in Eigenregie eine teure elektrische Wärmepumpe einbauen.
Bei den Umsetzungsfristen spielt die Größe der Kommune eine Rolle:
- Großstädte müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2026 festlegen
- kleine Städte bis Mitte 2028
Diese Fristen der Wärmeplanung sind auch beim neuen Heizungsgesetz von Bedeutung, beispielsweise bei den Übergangsfristen oder auch bei den Fristen für Öl- und Gasheizungen.