Braucht man in Deutschland eine Hundehaftpflicht?
Ist es Pflicht seinen Hund zu versichern?
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, sondern je nach Bundesland unterschiedlich.
- Versicherungspflicht für alle Hunde besteht in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.
- Versicherungspflicht für Kampf-/Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde besteht in Berlin, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, und Baden-Württemberg.
- In Bayern können die Behörden einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflicht unabhänig von der Rasse verlangen.
- Keine Versicherungspflicht besteht in Mecklenburg-Vorpommern.
(Quelle Finanztest 2021 / GDV).
Erläuterung pro Bundesland
Bundesland
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Regelungen
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Baden-Württemberg | Eine Versicherungspflicht gilt für Kampfhunde beziehungsweise als gefährlich eingestufte Hunde. Für bis zu sechs Monate alte Welpen gilt die Pflicht noch nicht. |
Bayern | Es gilt keine generelle Versicherungspflicht. Wer Kampfhunde (gefährliche Hunde) halten will, braucht die Genehmigung der Gemeinde. Diese kann Auflagen stellen, auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. |
Berlin | In Berlin muss für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt eine Million Euro für Personen- und Sachschäden. Bei Verstoß sieht das Hundegesetz eine Geldbuße von bis zu zehntausend Euro vor. |
Brandenburg | Versicherungspflicht besteht für als gefährlich eingestufte Hunde. |
Bremen | Als gefährlich eingestufte Hunde brauchen eine Versicherung. Diese muss der Ortspolizeibehörde nachgewiesen werden. |
Hamburg | Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt eine Million Euro. |
Hessen | Versicherungspflicht für gefährliche beziehungsweise erlaubnispflichtige Hunde. |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Versicherungspflicht |
Niedersachsen | Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. |
Nordrhein-Westfalen | Versicherungspflicht für gefährliche und „große“ Hunde. Darunter versteht NRW Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. |
Rheinland-Pfalz | Eine Pflicht gilt für laut Verordnung gefährliche Hunde. Die Deckungssumme muss 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden betragen. |
Saarland | Als gefährlich eingestufte Hunde müssen versichert werden. Es gilt eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Die Versicherung muss jährlich nachgewiesen werden. |
Sachsen | Für die laut Gesetz gefährlichen Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht für Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten. |
Sachsen-Anhalt | Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abschließen |
Schleswig-Holstein | Hunde, die älter als drei Monate sind, sollen versichert werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, muss die Versicherung nachweisen. |
Thüringen | Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist Pflicht. Die geforderte Deckungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. |
Quelle Verivox-Homepage-Ratgeber 26.04.2024
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