Ist es in Deutschland Pflicht einen Hund zu versichern?

Braucht man in Deutschland eine Hundehaftpflicht?

Ist es Pflicht seinen Hund zu versichern?

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, sondern je nach Bundesland unterschiedlich.

  • Versicherungspflicht für alle Hunde besteht in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.
  • Versicherungspflicht für Kampf-/Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde besteht in Berlin, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, und Baden-Württemberg.
  • In Bayern können die Behörden einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflicht unabhänig von der Rasse verlangen.
  • Keine Versicherungspflicht besteht in Mecklenburg-Vorpommern.

 (Quelle Finanztest 2021 / GDV).

Erläuterung pro Bundesland

Bundesland
Regelungen
Baden-Württemberg Eine Versicherungspflicht gilt für Kampfhunde beziehungsweise als gefährlich eingestufte Hunde. Für bis zu sechs Monate alte Welpen gilt die Pflicht noch nicht.
Bayern Es gilt keine generelle Versicherungspflicht. Wer Kampfhunde (gefährliche Hunde) halten will, braucht die Genehmigung der Gemeinde. Diese kann Auflagen stellen, auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Berlin In Berlin muss für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt eine Million Euro für Personen- und Sachschäden. Bei Verstoß sieht das Hundegesetz eine Geldbuße von bis zu zehntausend Euro vor.
Brandenburg Versicherungspflicht besteht für als gefährlich eingestufte Hunde.
Bremen Als gefährlich eingestufte Hunde brauchen eine Versicherung. Diese muss der Ortspolizeibehörde nachgewiesen werden.
Hamburg Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt eine Million Euro.
Hessen Versicherungspflicht für gefährliche beziehungsweise erlaubnispflichtige Hunde.
Mecklenburg-Vorpommern keine Versicherungspflicht
Niedersachsen Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Nordrhein-Westfalen Versicherungspflicht für gefährliche und „große“ Hunde. Darunter versteht NRW Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Rheinland-Pfalz Eine Pflicht gilt für laut Verordnung gefährliche Hunde. Die Deckungssumme muss 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden betragen.
Saarland Als gefährlich eingestufte Hunde müssen versichert werden. Es gilt eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Die Versicherung muss jährlich nachgewiesen werden.
Sachsen Für die laut Gesetz gefährlichen Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht für Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Sachsen-Anhalt Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abschließen
Schleswig-Holstein Hunde, die älter als drei Monate sind, sollen versichert werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, muss die Versicherung nachweisen.
Thüringen Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist Pflicht. Die geforderte Deckungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Quelle Verivox-Homepage-Ratgeber 26.04.2024

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Denn Sie müssen ohne entsprechende Versicherung mit Ihrem gesamten, auch zukünftigem, Vermögen haften, wenn Ihr Hund jemanden/etwas schädigt.

Diese Pflicht ergibt sich aus § 833 Satz 1 BGB. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung, bedeutet Sie haften ohne persönliches Verschulden, sondern allein dadurch, dass Sie einen Hund haben. Ein Tier gilt als grundsätzlich unberechenbar und ist somit eine potenzielle Gerfahr für andere Menschen, Tiere und Gegenstände.

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