Wer sich im Urlaub oder beruflichen Auslandsaufenthalt plötzlich vor dem Kadi wiederfindet, ist noch viel mehr als in Deutschland „in Gottes Hand“. Warum und was dann helfen kann, lesen Sie hier.
Wenn Sie im Ausland verhaftet werden, können verschiedene Situationen und Herausforderungen auf Sie zukommen. Die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Gesetze des jeweiligen Landes spielen eine entscheidende Rolle bei der Schwere der Strafen. Die bekanntesten Justizfälle der letzten Jahre sind wohl diese:
- Werner O. (China, 2013):
- Straftat: Drogenhandel.
- Strafe: Todesstrafe (später in lebenslange Haft umgewandelt).
- Details: Werner O. wurde 2013 in China wegen Drogenhandels verurteilt. Er hatte versucht, große Mengen Drogen nach China zu schmuggeln. Nach internationalen Protesten wurde die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.
- Jens Söring (USA, 1990):
- Straftat: Doppelmord.
- Strafe: Zwei Mal lebenslange Haft.
- Details: Jens Söring wurde 1990 in den USA für den Mord an den Eltern seiner damaligen Freundin verurteilt. Er beteuerte lange seine Unschuld und wurde schließlich 2019 nach Deutschland abgeschoben, wo er auf Bewährung freikam.
- Jennifer W. (Deutschland, 2021):
- Straftat: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Strafe: 10 Jahre Haft.
- Details: Jennifer W. schloss sich dem IS im Irak an und wurde für ihre Beteiligung an der Versklavung und dem Tod eines jesidischen Mädchens verurteilt. Das Urteil wurde in Deutschland, aber für Taten im Irak gefällt.
- Jan-Philipp B. (Iran, 2020):
- Straftat: Drogenhandel.
- Strafe: Todesstrafe.
- Details: Jan-Philipp B. wurde 2020 im Iran wegen Schmuggels von Methamphetamin zum Tode verurteilt. Todesurteile für Drogenvergehen sind im Iran relativ häufig.
- Sarah W. (Thailand, 1994):
- Straftat: Drogenschmuggel.
- Strafe: Lebenslange Haft (später reduziert).
- Details: Sarah W. wurde 1994 in Thailand wegen Schmuggels von Heroin zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Strafe wurde später aufgrund guter Führung reduziert und sie wurde nach Deutschland abgeschoben.
Diese Fälle verdeutlichen die harten Strafen, die gegen Deutsche im Ausland für schwere Verbrechen wie Mord, Drogenhandel und Terrorismus bereits verhängt wurden. Natürlich fallen nicht alle Strafen so gravierend aus, aber auch bei weniger drastischen Vorwürfen können die Folgen sehr unangenehm sein.
Mögliche Konsequenzen einer Verhaftung im Ausland
- Untersuchungshaft: Sie werden möglicherweise für eine gewisse Zeit inhaftiert, während die Behörden den Vorwurf untersuchen.
- Sprachbarrieren: Es kann für Sie schwierig sein, verständlich zu kommunizieren und die rechtlichen Abläufe zu verstehen, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen.
- Unterschiedliche Rechtssysteme: Die Gesetze und Strafverfahren im jeweiligen Land können stark von denen in Deutschland abweichen.
- Konsularischer Beistand: Die deutsche Botschaft oder das Konsulat sollte informiert werden und bietet oft Hilfe.
- Rechtlicher Beistand: -Sie werden möglicherweise einen lokalen Anwalt benötigen, um sich zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.
Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen solcher Situationen verschiedene Hilfen anbieten:
- Kostenübernahme für Rechtsanwälte: Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt im Ausland. Dies ist besonders wichtig, da Anwaltskosten im Ausland sehr hoch sein können.
- Beratung und Information: Die Versicherung informiert Sie über Ihre Rechte und die nächsten Schritte.
- Dolmetscherkosten: Gegebenenfalls werden auch die Kosten für Dolmetscher übernommen, falls erforderlich.
- Kautionszahlungen: In der Regel werden durch die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für Kautionen abgedeckt, die erforderlich sein können, um Sie aus der Untersuchungshaft frei zu bekommen.
- Reise- und Unterkunftskosten: Oftmals werden auch Kosten für die Rückreise nach Deutschland übernommen.
Wichtige Tipps im Falle einer Verhaftung im Ausland
- Konsulat oder Botschaft kontaktieren: Sie sollten sich so schnell wie möglich mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung setzen.
- Dokumente bereithalten: Sie sollten alle relevanten Dokumente bereit halten, einschließlich des Reisepasses, Visums und Informationen zur (idealerweise) bestehenden Rechtsschutzversicherung.
- Nichts ohne Anwalt unterschreiben: Keinesfalls sollten Dokumente unterschrieben werden, die nicht verstanden oder die ohne rechtlichen Beistand vorgelegt werden.
- Verhalten bei Vernehmungen: Sie sollten sich möglichst nicht zu Vorwürfen ohne Anwalt äußern und das Recht nutzen, sich nicht selbst zu belasten.
Fazit
Eine Verhaftung im Ausland kann eine sehr belastende und komplexe Situation sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung können die möglichen rechtlichen und finanziellen Belastungen besser bewältigt werden. Es ist ratsam, im Voraus zu überprüfen, welche Leistungen eine Rechtsschutzversicherung umfasst und welche Schritte im Notfall zu unternehmen sind.
Im Ernstfall kann es besonders wichtig sein, dass der (Spezial-)Strafrechtsschutz, welcher besonders für die Abwehr von Straftat-Vorwürfen notwendig ist, nicht nur in Deutschland, sondern
- in Europa – über Tarife der Concordia, des DMB oder
- weltweit – über Tarife der Auxilia, des Roland, der Itzehoer, der ÖRAG
gilt.
Überprüfen Sie Ihren Tarif daraufhin. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Quelle – VEMA News/Blog – Beitrag vom 11.07.2024