Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer – Protektor

Protektor Lebensversicherungs-AG

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer.

Als private Auffanggesellschaft der Lebensversicherungsbranche verwaltet sie den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Protektor wird von allen deutschen Lebensversicherungsgesellschaften getragen bzw. finanziert. Geht ein Lebensversicherungsunternehmen pleite, springt Protektor ein und übernimmt den Versicherungsbestand. Die Finanzaufsicht liegt in Deutschland bei der Bafin.

Sicherungsfonds

Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer verbindlich vorgeschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Im Falle der Anordnung einer Bestandsübertragung auf den Sicherungsfonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden die Versicherungsverträge prinzipiell unverändert fortgesetzt: Alle Rechte, die mit dem Lebensversicherungsvertrag vereinbart wurden, etwa Dynamisierungen und Vertragsanpassungen, bleiben erhalten und werden durch den Sicherungsfonds erfüllt.

Insbesondere die vertraglichen Leistungen von Kapitalversicherungen für den Todes- und Erlebensfall, Risikoversicherungen, Rentenversicherungen, Fondsgebundenen Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Kapitalisierungsgeschäften der Mitgliedsunternehmen werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen.

Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die finanziellen Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen, um eine Sanierung des übertragenen Versicherungsbestandes sicherzustellen. In diesem Fall setzt die BaFin die Verpflichtungen aus den Verträgen um bis zu 5% der vertraglich garantierten Leistungen herab (§ 222 Abs. 5 VAG).

Die Finanzierung des Sicherungsfonds ist auf die Fortsetzung der Versicherungsverträge ausgerichtet. Der Sicherungsfonds wird über Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Diese betragen max. 0,2‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der deutschen Lebensversicherer bis ein Vermögen von insgesamt 1‰ der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Stand 12/2023: ca. 1,2 Mrd. EUR) erreicht ist. Das Vermögen des Sicherungsfonds ist seit 2010 vollständig aufgebaut und wird jährlich an die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen angepasst.

Für den Fall, dass der Sicherungsfonds den Versicherungsbestand eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens sanieren muss, können weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragung des Versicherungsbestandes auf den Sicherungsfonds. (§ 222 Abs. 2 VAG) Für detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Sicherungsfonds hat das Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung erlassen

Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) – SichLVFinV  – (Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) – SichLVFinV).

Die Website der Protektor Lebensversicherungs-AG erreichen Sie über diesen Link.

Quelle – Website Protektor Lebensversicherungs-AG

procontra Beitrag Achim Nixdorf 31.07.2024 – Nach der FWU-Insolvenz

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