M+S-Reifen verlieren Winterreifenstatus

M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus: Was das für Sie bedeutet

Zum 1. Oktober 2024 verlieren M+S-Reifen ihren Winterreifenstatus und sind somit bei winterlichen Straßenverhältnissen verboten – was ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Der Versicherungsschutz ist nur in Ausnahmefällen gefährdet.

Winterliche Straßenverhältnisse: MS-Reifen nicht mehr erlaubt

Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S („Matsch und Schnee“) für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus: Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31.12.2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bußgelder im Überblick:

Tat­be­stand Buß­geld Punk­te
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den

Wetter­verhältnissen angepasst sind

60 Euro 1
… mit Behin­derung 80 Euro 1
… mit Gefähr­dung 100 Euro 1
… mit Unfall­folge 120 Euro 1

Versicherungsschutz nur in Einzelfällen gefährdet

Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Auch deshalb, da viele Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur in Einzelfällen können sich veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Warum solch einen Fall vielleicht jedoch eher unwahrscheinlich ist: Die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein.

Quelle – VHV News Ausgabe September 2/2024

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