Gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen?

Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte – egal ob privat oder gewerblich – ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch Drohnen abdeckt. Sie können Ihre Drohne entweder mit der Privat-Haftpflicht, einer eigenen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder bei beruflicher Nutzung beispielsweise mit einer Berufshaftpflicht versichern. Wer seine Drohne selbst zusätzlich gegen Schäden oder Diebstahl absichern will, kann das mit einer speziellen Drohnen- oder Gegenstandsversicherung tun. Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn man sich beim Fliegen an die geltenden Regeln und Bestimmungen hält.

Gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen?

Ja. Drohnen­halter:innen in Deutschland sind seit 2017 gesetzlich ver­pflichtet, eine Haftpflicht­ver­sicherung für Ihre Drohnen abzu­schließen. Die Ver­sicherungs­pflicht für Drohnen ist im Luftverkehrs­gesetz (LuftVG) geregelt und gilt für private und gewerblich genutzte Drohnen. Drohnen­besitzer:innen unterliegen der Ge­fährdungs­haftung, was bedeutet, dass sie für alle Schäden haften, die durch ihre Drohne entstehen – unab­hängig von eigenem Verschulden. Bei unkontro­lliertem Verlust der Drohne, zum Beispiel durch Wind, oder bei Schäden durch Dritte, wie Freunde oder Freundinnen, ist der oder die Drohnen­besitzer:in haftbar. Demnach müssen alle Drohnenbetreiber:innen – sofern sie noch keine besitzen – eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritte abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne versehentlich entstehen können. Viele private Haftpflichtversicherungen sind nicht automatisch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung – hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen, weil die ferngesteuerten Fluggeräte ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden darstellen. Mit dem rasanten Anstieg an für Hobby oder Beruf genutzten Drohnen in den vergangenen Jahren wuchs auch die Anzahl der Schadensfälle. Schon kleine Drohnen können beim Absturz oder durch Fehlbedienung erheblichen Schaden z. B. an Autos, Häusern und Menschen anrichten. Daher schreibt § 43 des Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vor, dass für alle unbemannten Luftfahrtsysteme – also auch Drohnen – eine Haftpflichtversicherung bestehen muss.
Nein. Die Absicherung der Drohne durch eine Haftpflichtversicherung gilt für privat und gewerblich genutzte Drohnen gleichermaßen. So wird unabhängig von der Verwendung der Drohne sichergestellt, dass im Schadenfall die Betroffenen entschädigt werden und der oder die Drohnenpilot:in nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Allerdings reicht eine Privathaftpflichtversicherung bei einer gewerblichen Nutzung der Drohne nicht aus. Hier ist eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung oder gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherungen sind auf die spezifischen Risiken und höheren Deckungssummen ausgelegt, die mit gewerblichen Einsätzen verbunden sind.
Nur für ausschließlich in geschlossenen Räumen genutzte Drohnen und Drohnen, die nach den EU-Vorgaben als Spielzeug einzustufen sind, gibt es keine Versicherungspflicht.
Quelle: https://www.allianz.de
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