Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte – egal ob privat oder gewerblich – ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch Drohnen abdeckt. Sie können Ihre Drohne entweder mit der Privat-Haftpflicht, einer eigenen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder bei beruflicher Nutzung beispielsweise mit einer Berufshaftpflicht versichern. Wer seine Drohne selbst zusätzlich gegen Schäden oder Diebstahl absichern will, kann das mit einer speziellen Drohnen- oder Gegenstandsversicherung tun. Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn man sich beim Fliegen an die geltenden Regeln und Bestimmungen hält.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen?
Ja. Drohnenhalter:innen in Deutschland sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohnen abzuschließen. Die Versicherungspflicht für Drohnen ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt und gilt für private und gewerblich genutzte Drohnen. Drohnenbesitzer:innen unterliegen der Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass sie für alle Schäden haften, die durch ihre Drohne entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden. Bei unkontrolliertem Verlust der Drohne, zum Beispiel durch Wind, oder bei Schäden durch Dritte, wie Freunde oder Freundinnen, ist der oder die Drohnenbesitzer:in haftbar. Demnach müssen alle Drohnenbetreiber:innen – sofern sie noch keine besitzen – eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritte abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne versehentlich entstehen können. Viele private Haftpflichtversicherungen sind nicht automatisch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung – hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

