E-Check-Pflicht für Privathaushalte und Gewerbetreibende –
E-Check Photovoltaik – Pflicht auf für Privathaushalte
Die regelmäßige Überprüfung von Photovoltaikanlagen ist für Gewerbe, Behörden und alle öffentlichen Einrichtungen bereits Pflicht.
Was aber kaum jemand weiß, auch private Haushalte müssen sich regelmäßig dem E-CHECK PV unterziehen und ihre Anlagen auf Sicherheit und Funktionalität prüfen lassen.
In Deutschland gibt es mehr als eine Million private Photovoltaikanlagen die für die Eigenstromversorgung genutzt werden. Einige liefern sogar zusätzlich Energie für das Versorgungsnetz. Die Anlagen werden montiert und laufen dann erst einmal ein paar Jahre lang, ohne regelmäßige Kontrollen. Erst wenn ein konkretes Problem auftaucht, wendet man sich an einen Experten. Doch schon bevor sichtbare Probleme entstehen, können defekte Anlagen eine Gefahr darstellen. Durch Witterungseinflüsse verschleißen sie und sogar ihre Leistung kann beeinträchtigt werden. Die Gefahr eines Brandes oder eines elektrischen Schlages sollte nicht unterschätzt werden.
Eine geregelte Überprüfung kann solchen Gefahren vorbeugen und Unzulänglichkeiten beseitigen.
Der E-CHECK PV darf nur von ausgewiesenen Experten durchgeführt werden. In Deutschland sind das die Innungsfachbetriebe der E-Handwerke; sie sind durch einen speziellen Lehrgang autorisiert Photovoltaik-Anlagen zu prüfen. Bei dem Check wird nicht nur das äußerliche Erscheinungsbild unter die Lupe genommen, sondern auch die einwandfreie Technik und Montage. Ist alles in Ordnung, beziehungsweise repariert, dann erhält die Anlage das anerkannte Prüfsiegel E-CHECK PV.
Viele Versicherungen legen großen Wert auf die regelmäßige Überprüfung der Anlagen.
Richtlinie zum E-CHECK Photovoltaik-Anlagen
E-Check Pflicht für Gewerbebetriebe
Grundsätzlich gilt: Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen verantwortlich und müssen diesen im Schadensfall nachweisen können.
Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muss die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate), allerdings gibt es auch hiervon abweichende Prüffristen. Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
In Gewerbebetrieben geht die Verantwortung des Eigentümers (sofern er nicht der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem vermieteten Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt an den vermieteten Raum. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.
Vorteile des E-Checks:
- Vermeidung hoher Reparaturkosten und Folgeschäden aufgrund mangelnder Wartung
- Keine unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Geräten
- Reduzierung von Energiekosten durch optimal ausgelegte Antriebe
- Höhere Produktivität durch optimierte Antriebe
- Im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung
Der E-CHECK darf nur von ausgewiesenen Experten durchgeführt werden. In Deutschland sind das die Innungsfachbetriebe der E-Handwerke.