Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz
Abends einen Joint rauchen, morgens ans Steuer setzen – keine gute Idee. Denn auch wenn der Cannabis-Konsum seit dem 1. April für Erwachsene legal ist, so ist es das Autofahren nicht, solange der THC-Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschritten wird. Uwe Ludka, Vorstandsvorsitzender der Itzehoer Versicherungen, greift daher die Forderung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an die Bundesregierung auf: „Die Verantwortlichen müssen möglichst schnell klare Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr schaffen“, so Ludka.
Benötigt werde ein THC-Grenzwert, der gelegentlich konsumierende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiere, sagt der Vorstandsvorsitzende. Wie GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen plädiert auch Ludka für einen Wert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht – also circa 3 bis 4 Nanogramm pro Milliliter. Liegt hier keine Regelung vor, drohen Autofahrenden trotz Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald kleinste THC-Mengen im Blut nachgewiesen werden können.
Besondere Probleme könnten der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verursachen. Wie der GDV spricht sich auch Uwe Ludka für eine Null-Toleranz-Grenze von Cannabis beim Vorhandensein von Alkohol aus. Der GDV erforscht derzeit die Auswirkungen des Konsums in Kombination.
Außerdem: Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet zwar für den Schaden des Unfallopfers, kann aber den Verursacher in Regress nehmen“, erklärt Matthias Räfler, Abteilungsleiter Leistungsbearbeitung der Itzehoer Versicherungen. „In der Kaskoversicherung können Leistungen gekürzt oder in Fällen der absoluten Fahruntüchtigkeit auch vollständig versagt werden“, so der Versicherungsexperte weiter. Gleiches gelte für die Fahrerschutzversicherung, da es sich im Falle eines Unfalls bei einer Drogenfahrt um eine nicht versicherte Straftat handele. Sein eindeutiger Appell: „Nach dem Konsum von Cannabis oder Alkohol das Auto in jedem Fall stehenlassen, zumal die Auswirkung des Konsums auf die Fahrtüchtigkeit schwer abschätzbar ist.“
Quelle – aktuelle Pressemeldung – Itzehoer Versicherung – 03.04.2024