IVK: Kfz-Ver­si­che­rung im Ausland nach­wei­sen

Pünktlich zur neuen Urlaubssaison hat der Versichererverband GDV die wichtigsten Informationen über KFZ-Versicherungen im Ausland zusammengetragen. Darin steht alles Wichtige, was man über die Grüne Karte, die ja heute weiß ist, wissen sollte.

Grü­ne Karte: Kfz-Ver­si­che­rung im Ausland nach­wei­sen

Wo bekomme ich die Grüne Karte und in welchen Ländern ist sie vorgeschrieben? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Versicherungsnachweis im Ausland.

Was ist die Grüne Versicherungskarte und wozu brauche ich sie?

Auf gut Amtsdeutsch heißt die Grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. In einigen Ländern muss die internationale Versicherungskarte bei der Einreise sogar vorlegt werden – sie sollte auf Reisen ins Ausland also immer dabei sein. Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Autos.

Wo bekomme ich die Grüne Karte?

Die Grüne Karte wird von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgestellt. Jahrelang war die Versicherungskarte nur dann gültig, wenn sie tatsächlich auf grünem Papier gedruckt war – daher auch ihr Name. In der Regel wurden die internationalen Versicherungskarten von der Kfz-Versicherung gedruckt und per Post verschickt; nur Versicherungskunden mit einem Farbdrucker konnten die internationale Versicherungskarte selbst ausdrucken.

Was kostet die Grüne Versicherungskarte?

Nichts, der Nachweis des Versicherungsschutzes mit der Grünen Versicherungskarte ist kostenlos.

Das gilt in Großbritannien

Nach dem Brexit brauchen europäische Autofahrer in Großbritannien keine Versicherungskarte mitführen. Auch hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen.

In welchen Ländern benötige ich die Grüne Versicherungskarte?

In vielen Ländern sieht die Polizei nach einem Unfall gern die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen zu finden sind und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs eindeutig nachgewiesen ist. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die Länder der europäischen Union und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise keine Pflicht mehr. In diesen Ländern Europas gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen des Autos gilt als Nachweis der Versicherung.

Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen darf. Dazu zählen folgende Länder:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Kann die Kfz-Versicherung einzelne Länder aus dem Versicherungsschutz ausnehmen?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können auch nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung für das Auto abgeschlossen werden.

Was gilt in Ländern, die auf der Grünen Karte gestrichen sind oder nicht draufstehen?

Steht ein Land gar nicht auf der Grünen Karte oder ist es durchgestrichen, muss beim Grenzübertritt für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Kann ich die Grüne Versicherungskarte auch in digitaler Form vorlegen, zum Beispiel auf meinem Smartphone?

Nein. Die Grüne Karte wird nur in Papierform als Versicherungsnachweis im Ausland akzeptiert.

Wie lange ist eine Grüne Versicherungskarte gültig?

Wie beim Personalausweis steht das Ablaufdatum auf der Karte selbst. In der Regel gilt die Karte für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.

Warum ist die Grüne Karte mittlerweile weiß?

Seit 1965 wurde die Karte auf grünem Papier gedruckt. Seit Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig – auch ein Ausdruck auf handelsüblichem weißem Papier wird als Nachweis akzeptiert. Seit Januar 2021 geben die Kfz-Versicherer die Karte sogar nur noch mit weißem Hintergrund aus. Der Vorteil der weißen Farbe: Autofahrer können ihre internationale Versicherungskarte nun auch per Mail erhalten und sie ganz einfach zuhause selbst ausdrucken. Das ganze Verfahren ist also bequemer und schneller.

Auch nachzulesen auf der Homepage

https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/news/gruene-karte-kfz-versicherung-142706

Quelle – Homepage – Die Versicherer – Pfefferminzia Newsletter 17.07.2024

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