BGH-URTEIL: GENERALKLAUSEL OBLIEGENHEITEN IST GÜLTIG

BGH-URTEIL: GENERALKLAUSEL OBLIEGENHEITEN IST GÜLTIG

Nun ist es amtlich: Die Verpflichtung, gesetzliche, behördliche oder
vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten zu müssen,
verstößt nicht gegen das Transparenzgebot!

NICHT AUF DIE LEICHTE SCHULTER NEHMEN

Wenn Sie diese vertraglichen, gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften nicht beachten, setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.
Gerade für Gewerbetreibende gibt es viele behördliche Sicherheitsauflagen.
Die regelmäßige regelmäßige DGUV V3- Prüfung (der „E-Check“) sei hier nur beispielhaft erwähnt.

Auch wenn für privat genutzte Immobilien keine gesetzliche Verpflichtung für einen E-Check besteht, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit Ihrer Immobilie zu gewährleisten.

Das beinhaltet auch Wartungsarbeiten an allen Einrichtungen (Elektronik, Geräte, Rückstauklappen etc.). Bitte nehmen Sie das Thema ernst.

Lesen Sie hierzu bitte unseren Newsletter – LINK

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