Autounfall im Ausland? Zentralruf hilft weiter

Wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann es schwierig sein, den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen – insbesondere, wenn er sich weigert, Auskunft über seine Versicherung zu geben. In solchen Fällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer schnelle Hilfe.

Unter der kostenfreien deutschen Rufnummer (0800) 250 2600 erhalten Sie rund um die Uhr Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dazu benötigen Sie lediglich dessen Kfz-Kennzeichen, das Schadendatum und das Unfallland. Alternativ können Sie auf der Website zentralruf.de/anfrage ein Formular ausfüllen und erhalten eine E-Mail mit den relevanten Versicherungsinformationen. Der Zentralruf informiert sowohl zu Fahrzeugen aus Deutschland als auch aus der gesamten EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Aus dem Ausland erreichen Sie den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300, von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr. Es empfiehlt sich, diese Nummern direkt im Handy zu speichern. Alle Versicherungen aus der EU müssen in jedem Land einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, so können Sie Ansprüche von Ihrem Heimatland aus geltend machen. Auch dieser Ansprechpartner lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen.

Im Inland wie im Ausland gilt: Nach einem Verkehrsunfall am besten die Polizei rufen sowie Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Tipp: Streitet der Unfallgegner ein Verschulden ab, können Zeugen hilfreich sein. Notieren Sie nach einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden deshalb unbedingt Namen und Anschrift anwesender Zeugen, um im Ernstfall das Verschulden des Gegners nachweisen zu können. Ins Reisegepäck gehört außerdem der mehrsprachige Europäische Unfallbericht. Die „Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis ist in der EU zwar nicht mehr vorgeschrieben, wird in Staaten wie Bosnien-Herzegowina, Serbien Kosovo, in der Ukraine oder Türkei aber verlangt.

 

Facebook