Schwere Erkrankung im Urlaub?

Gerade in der Urlaubszeit kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Personen während eines Auslandsaufenthalts ernsthaft erkranken. Besonders kritisch wird es, wenn die Betroffenen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und nicht nach Deutschland zurücktransportiert werden können. In solchen Fällen sind klare Informationen und rechtzeitiges Handeln entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte.

Unverzügliche Krankmeldung ist Pflicht

Werden Sie im Ausland krank, muss unverzüglich den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse informiert werden. Dies gilt auch während des Urlaubs. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, kann das zum Verlust von Ansprüchen führen – etwa auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Ärztliche Bescheinigung aus dem Ausland

Es ist zwingend erforderlich, sich die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt im Urlaubsland bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung muss den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein – oder entsprechend übersetzt werden.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach sechs Wochen. Ab dann greift – bei ordnungsgemäß nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit – das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Hierbei ist zu beachten, dass die Krankenkasse regelmäßig aktuelle Nachweise verlangt. Ärztliche Atteste müssen daher lückenlos und fristgerecht eingereicht werden, auch wenn Sie sich weiterhin im Ausland befinden.

Nachweis der Nicht-Transportfähigkeit

Kann der Erkrankte aus medizinischen Gründen nicht nach Deutschland zurückkehren, ist dies durch ein ärztliches Attest zur fehlenden Transportfähigkeit zu belegen. Nur so akzeptieren Krankenkassen in der Regel die Fortführung der Arbeitsunfähigkeit und die Auszahlung von Krankengeld.

Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland

Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland ist grundsätzlich auf sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt – auch bei akuten Erkrankungen. Ist absehbar, dass der Aufenthalt länger dauert, kann es passieren, dass kein Anspruch auf Leistungen mehr besteht.

Spätestens hier wird die Bedeutung einer privaten Auslandskrankenversicherung deutlich, die auch längere Aufenthalte und mögliche Rücktransporte abdeckt.

Ein fiktives Beispiel

Frau Mustermann, 52 Jahre, macht eine dreiwöchige Rundreise durch Thailand. In der zweiten Woche erleidet sie eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung und muss ins Krankenhaus. Die Behandlung zieht sich hin – nach sechs Wochen im Krankenhaus ist sie noch immer nicht reisefähig.
Da sie die Krankenkasse erst nach zehn Tagen informierte und keine kontinuierlichen Atteste über ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen konnte, verweigerte die Kasse die Zahlung von Krankengeld. Die gesetzliche Versicherung endete nach sechs Wochen – eine Auslandskrankenversicherung hatte sie nicht abgeschlossen. Neben hohen Behandlungskosten blieb sie ohne finanzielle Absicherung.

Unsere Empfehlung

WICHTIG, denken Sie bitte daran:

  • Unverzügliche Meldung bei Krankheit im Ausland ist essenziell
  • Lückenlose Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auch aus dem Ausland erforderlich
  • Transportunfähigkeit nachweisen, wenn Rückkehr nicht möglich
  • Private Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte dringend empfohlen

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte nicht nur wegen der Absicherung gravierender medizinischer Notfälle zu Ihrer Standard-Absicherung gehören, wenn Sie gerne Ihren Urlaub im Ausland verbringen. Schon eine relativ banale Notfall-Schmerzbehandlung beim Zahnarzt kann ansonsten ein großes Loch in Ihre Urlaubskasse reißen.

Quelle VEMA News 17.06.2025

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