Girokonto

Das Girokonto bietet dem Kontoinhaber die Möglichkeit seinen Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln. Von einem Girokonto aus können Überweisungen getätigt werden, Zahlungen von anderen an den Kontoinhaber werden dem Girokonto gutgeschrieben. Überweisungen gehen heute zum größten Teil über Girokonten. Da es unvorteilhaft wäre kein Girokonto zu besitzen, besteht seit 1995 in Deutschland die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (abgekürzt ZKA), wonach Banken jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollten. Sparkassen, für die kein so genannter Kontrahierungszwang besteht, verweigern unter Umständen aber die Eröffnung eines Girokontos. Gekündigt werden kann ein Girokonto vom Kontoinhaber jederzeit. Die Bank darf hierfür keine Gebühren erheben. Aber auch jede Bank hat die Möglichkeit ein Girokonto zu kündigen.

Banken gewähren auf Girokonten auch Kredite. Man nennt diese Dispositionskredite (umgangssprachlich hat sich das Wort Dispo hierfür etabliert). Darüber hinaus dulden Banken in der Regel auch kurzfristige Überziehungen, wobei hier insbesondere auch die Bonität des Kunden von einer großen Bedeutung ist.

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