Reiseversicherung
Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr!
Trotzdem: vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.
Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reisegepäckversicherung
Direktabschluss/Infobroschüre
Auslandsreise-Krankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten, die im Ausland entstehen, aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
- schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
- Überführung bei Tod
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.
Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).
Achtung: Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland sind teilweise nicht mitversichert.
Für folgende Reisen bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes:
- Länger andauernde Urlaubsreisen ab 8 Wochen
- Entsendung von Arbeitnehmern
- Krankenversicherung für Au Pairs
- Krankenversicherung für Sprachschüler, Studenten oder auch Doktoranden
- Aber auch Krankenversicherung für Ausländer die nach Deutschland einreisen (inkl. Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU)
Oft unterscheiden Versicherer auch zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).
Reiserücktrittsversicherung
Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
- Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.
Reiseabbruchversicherung
Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. D.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird – z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.
Fragen/Unklarheiten…
Direktabschluss/Infobroschüre
Optimaler Reiseschutz, den Sie gleich hier bequem abschließen können: TravelSecure – die Reiseversicherung
Hier Ihr Weg zur Online-Schadensmeldung der TravelSecure – LINK
Infoseite Auswärtiges Amt: Länder- und Reiseinformationen