Informationen zu Modellflugzeugen & Drohnen
Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern
Haftpflichtversicherung
Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?
Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den Flug
Haftpflichtversicherungen für Multicopter, Quadrocopter bzw. Quadcopter und Drohnen oder Modellflugzeuge
Was sind Drohnen?
Gibt es Alternativen zur Versicherung?
Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern
Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen im deutschen Luftraum sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es?
Haftpflichtversicherung
Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt oft dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?
Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z. B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest:
- ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden
- der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über dem Boden
- unter bestimmten Umständen wird die Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z. B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (1000ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen.
Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.
Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den Flug?
Welche Genehmigungen werden benötigt? Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg keine Genehmigungen erforderlich. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung, die von der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird, immer Pflicht. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden.
Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigung hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:
- Gesamtmasse bis 5kg
- maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
- Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
- Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
- Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt.
Haftpflichtversicherungen für Multicopter, Quadrocopter bzw. Quadcopter und Drohnen oder Modellflugzeuge
Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Egal, ob man die Drohne gewerblich nutzt oder rein privat als Hobby.
Was sind Drohnen?
Drohnen sind so genannte unbemannte Flugobjekte (englisch: UAV von unmanned arial vehicle) – nicht zu verwechseln mit den gefürchteten UFOs (unbekannte Flugobjekte).
Drohnen können sowohl autonom / automatisiert fliegende Flugobjekte, als auch von Menschenhand gesteuerte Flugzeuge sein. Ausschlaggebend für die Definition und die Antwort auf die Frage „Was sind Drohnen?“ ist hier der Begriff „unbemannt“. Im Umgangssprachlichen wird die Definition aber oft missbräuchlich nur für die automatisiert fliegenden Himmelsschwärmer verwendet.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Entweder als reines Hobby-Objekt zum reinen Fliegen oder auch Filmen / Fotografieren oder aus professionellem Anlass. Auf der anderen Seite der Einsatz als Militärdrohnen / Kampfdrohnen. Der professionelle Bereich unterteilt sich primär in die:
zivile Nutzung mit den Anwendungsbereichen:
- Luftaufnahmen (Fotografie / Videos)
- technische Kontrolle (z.B. Hochspannungsmasten / Gebäude)
- Vermessungstechnik
- Forstwirtschaft
- Erkundung / Forschung
- Tierschutz
- Polizei / Feuerwehr
militärische Nutzung mit den Anwendungsbereichen:
- Aufklärung / Erkundung / Spionage (Spionagedrohne / Aufklärungsdrohne)
- Bekämpfung / Tötung / Zerstörung (Kampfdrohne)
- Rettung / Hilfsaktionen
Gibt es Alternativen zur Versicherung?
Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot aus Selbstverständniss für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.