Rauchmelderpflicht in Bayern
Stichtag 01.01.2013 – Seit dem 01.01.2013 besteht in Bayern die Rauchmelderpflicht, d. h. alle Neu- und Umbauten müssen ab diesem Zeitpunkt mit Rauchmeldern in allen Kindern- und Schlafzimmern, jedem Flur der zu Aufenthaltsräumen führt, und mindestens einem Rauchmelder je Stockwerk ausgerüstet werden.
Stichtag 31.12.2017 – Mit dem Nachrüsten der Bestandswohnungen darf man sich bis zum 31.12.2017 Zeit lassen.
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO).