Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung gefällt:
Unter bestimmten Umständen dürfen Bausparkassen Kunden hoch verzinste Altverträge kündigen. Die Infografik von einfach-rente.de zeigt, wann die Bausparkassen dies dürfen.
Quelle: www.einfach-rente.de / proContra