Ab dem 1. Juli 2019 ist Schluss
Nach Sachsen hat auch Bayern beschlossen, finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen nur noch in Einzelfällen zu gewähren.
Dann wird der Freistaat Bayern bei Gebäudeschäden nach Naturkatastrophen nur noch in vereinzelten Härtefällen zahlen – dann nämlich, wenn sich der Geschädigte nachweislich vergeblich um einen Versicherungsschutz bemüht hat oder wenn die Bedingungen für die Versicherung wirtschaftlich unzumutbar gewesen wären. Zudem gilt die Ausnahmeregelung, wenn der Staat eine Mitschuld trägt: Etwa, wenn Flüsse begradigt, die Ufer unzureichend befestigt und für das potenzielle Überschwemmungsgebiet trotzdem Baugenehmigungen erteilt wurden. In Sachsen gab es einen ähnlichen Beschluss bereits 2011, und weitere Bundesländer werden wohl schon in Kürze nachziehen.
Milliardenkosten für Bund und Länder
Der Schritt ist nachvollziehbar, wenn man die Milliardensummen in Betracht zieht, die jedes Jahr nach Ereignissen wie Überschwemmungen, Sturzfluten und Starkregen aus öffentlicher Hand gezahlt werden. Sie dienen der Beseitigung von Schutt, Schlamm und dergleichen und der Wiederherstellung der Infrastrukturen. Bislang erhalten in den meisten Bundesländern auch Privathaushalte finanzielle Hilfe, wenn sie nicht gegen Elementarschäden versichert waren. Angesichts der steigenden Häufigkeit von Naturkatastrophen findet nun die Kehrtwende statt: Anstatt private Immobilienbesitzer zu entschädigen, die sich auch versichern können, sollen die Gelder für Prävention und Schadensbeseitigung im öffentlichen Raum eingesetzt werden.
Fast jedes Haus ist versicherbar
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass 99 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland problemlos gegen Elementarschäden versichert werden können. Die übrigen könnten entweder mit einem höheren Selbstbehalt oder nach zusätzlichen baulichen Maßnahmen ebenfalls versichert werden.
Bislang sind insgesamt jedoch gerade einmal 40 Prozent der Gebäude entsprechend abgesichert, wobei je nach Region starke Unterschiede bestehen. Am niedrigsten ist die Quote in Bremen und Niedersachsen (17 bzw. 18 Prozent), obwohl es auch hier in diesem Jahr bereits mehrere schwerere Naturereignisse gegeben hat.
Anmerkung zu Baden-Württemberg: Dort war die Elementarschadenversicherung für Immobilien bis 1994 eine Pflichtversicherung.
Quelle: procontra online 26.07.2018