E-CHECK / DGUV VORSCHRIFT 3

Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

SO WILL ES DAS GESETZ

Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen oder Monitore – alles, was einen
Stecker hat, muss geprüft werden. Die Prüfung von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift
3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) verpflichtend.

Die Vorschrift dient der Sicherheit in Firmen. Defekte an der Elektrik
sind eine der häufigsten Brandursachen. Mitarbeiter sollen deshalb
ausreichend geschützt werden. Nur eine regelmäßige Überprüfung
sorgt für einen Sach-, Personen- und Brandschutz. Außerdem schützt
der E-Check Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten
Unfällen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden.

Wer nicht nach dieser Vorschrift handelt, kann zivil- und strafrechtlich
belangt werden, falls Personen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel
verletzt oder gar getötet werden. Daher gilt es, stets einen
Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen zu können. Die
Dokumentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit
die Unternehmer von der Haftung.

Bitte bedenken Sie, auch einen Privatmann mit Photovoltaikanlage mit Einspeisung, gilt als Gewerbetreibender.

Weitere Informationen finden Sie in der Kundenbroschüre E-Check.

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