Gasprüfungspflicht für Wohnwagen und Wohnmobil

Ist die Gasprüfung für Wohnwagen/Wohnmobile Pflicht?

Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung G 607 wieder Pflicht für Wohnwagen, Wohnmobile und Camping­fahrzeuge mit einer Flüssig­gas­anlage. Solche Anlagen zu Heiz- oder Koch­zwecken müssen alle zwei Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Kontrolle von Dichtigkeit und Funktion der Gasanlage soll Sie vor Unfällen beim Kochen, Kühlen und Heizen schützen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosions­gefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind. Früher war die Gasprüfung freiwillig und nur eine Empfehlung, heute ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 60 der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung (StVZO).

Wichtig zu wissen: Die Gasprüfung ist unabhängig vom sogenannten Wohnwagen-TüV. Sie kann separat von der Haupt­untersuchung (HU) Ihres Camping­fahrzeugs erfolgen.

Die Gasprüfung ist verpflichtend für sämtliche Camping­fahrzeuge, die über einen Gas­anschluss für Heizung, Warmwasser­boiler, Kühlschrank oder Kochfeld verfügen. Neben Wohnwagen und Wohnmobilen gehören dazu selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthalts­zwecken dienen. Ob es sich um ein motorisiertes Kfz oder einen Anhänger handelt, ist unwichtig.

Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohn­einheiten unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Camping­fahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.

Nur anerkannte Sachverständige dürfen die Gasprüfung bei Wohnwagen, Caravans und Camp­ing­mobilen durch­führen. Gasprüfungen durch Laien sind rechtlich ungültig und unsicher. Generell können Sie die Gasprüfung bei allen zertifizierten Prüf­organisationen vornehmen lassen, die auch Kfz Hauptuntersuchungen bei Camping­fahrzeugen durchführen. In jedem Fall gilt: Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sach­kundigen­prüfung abgelegt haben.

Amtlich anerkannte Organisationen mit festen Prüfstellen sind:

  • TÜV, DEKRA (Deutscher Kraft­fahrzeug-Über­wachungs-Verein e.V.) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
  • KÜS (Kraft­fahrzeug-Überwachungs­organisation freiberuflicher Kfz-Sach­verständiger e.V.) mit deutschlandweiten Standorten
  • Gas-Fachbetriebe oder Caravan-Händler mit Zertifikat zur Prüfung von Gassystemen und Flüssiggas­anlagen bei Straßen­fahrzeugen

Gasprüfung vor Ort: Ist Ihr Camping­fahrzeug dauerhaft abgestellt oder besonders groß, kommen mobile Prüfer:innen auf Wunsch direkt zum Standort.

Die erste Gasprüfung für Wohnwägen und Wohnmobile wird immer vor der ersten Inbetrieb­nahme der Gasanlage durchgeführt. Anschließend erfolgt der Gas-Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren. Nach Umbauten der bestehenden Gasanlage, Tausch oder Reparatur vorhandener Geräte ist eine erneute Gasprüfung fällig. Darüber hinaus müssen Tanks für Flüssiggas­anlagen alle zehn Jahre ausgebaut werden und einen Sich­erheitscheck durchlaufen.

Besteht Ihr Wohnwagen oder Camping­fahrzeug die Gasprüfung nicht, darf die Gasanlage zunächst nicht weiter betrieben werden. Erst nach Mängel­beseitigung und erfolgreicher Nach­prüfung ist die Nutzung der Flüssiggas­anlage des Mobilheims wieder erlaubt.

Ohne gültige Prüfbescheinigung für die Gasprüfung drohen ein Bußgeld und Probleme bei der Kfz Hauptuntersuchung. Denn wer die Gasprüfung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Fristüberschreitung wird diese mit einem Bußgeld von 15, 25 oder 60 Euro geahndet.

Wichtigste Dokumente für die Gasprüfung für Wohnwagen sind das gelbe Prüfbuch („gelbes Heft“) mit vorherigen Einträgen und die Prüf­bescheinigung. Das gelbe Heft bescheinigt Ihnen bei jeder Gasprüfung die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage. Zusätzlich müssen Sie die Zertifikate neuer Gasgeräte (nur bei Neu­installation) sowie den Fahrzeug­schein bei kombinierter Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung vorlegen. Führen Sie diese Unterlagen bei allen Fahrten mit, da Sie auf Verlangen von Behörden vorzuzeigen sind.

Bei der Gasprüfung an Wohnwagen oder Wohnmobil prüfen unabhängige Sach­verständige Funktion, Druck und Dichtigkeit der Gasanlage Ihres Camping­fahrzeugs. Dazu gehören Leitungen, Geräte und Bauteile wie Regler und Schläuche, die spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen.

Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohn­wagen­besitzer:innen den Zustand bestimmter Teile selbst überprüfen. Suchen Sie dazu das auf den Bau­teilen ver­merkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren über­schritten, können Sie ent­sprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen. Sollte kein Hersteller­jahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüf­gesellschaften als abgelaufen. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktions­tüchtig­keit aller Gasgeräte zu überprüfen. Denn gerade nach längeren Stand­zeiten benötigen Heizung und Kühl­schrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.

  1. Dichtheit der gesamten Anlage mit Druckpumpe
  2. Funktionalität aller Gasgeräte wie Flammen und Ventile
  3. Gasflaschen­halterungen und Sicherheits­ventile sind frei von Korrosion
  4. Freie Lüftungs­öffnungen im Gaskasten und in den Abgas­rohren, keine elektrischen Geräte im Gaskasten
  5. Schlauch, Druck­minderer und Sperrhähne sind keine zehn Jahre alt
  6. Gasflasche ist angeschlossen und aufgefüllt, die Batterie für Zündtests geladen (außer Piezo-Zünder)

Nach erfolgreicher Gasanlagen­prüfung erhalten Sie eine gelbe Prüfplakette mit zweijähriger Gültigkeit. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung und sollte gut sichtbar außen an Ihrem Camping­fahrzeug angebracht werden. In der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen. Der Eintrag im Prüfbuch enthält Stempel und Sachverständigen­nummer.

Gehen Sie mit Ihrer Flüssiggasanlage stets umsichtig um und halten Sie folgende Sicherheits­hinweise ein. So minimieren Sie das Risiko für Gasunfälle:

  • Alter der Gasflasche: Beachten Sie die eingestanzte Jahreszahl auf der Gasflasche. Sie zeigt, bis wann die Flasche als geprüft gilt.
  • Tauschen Sie Gasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingestanzten Jahres. Danach nehmen Händler sie meist nicht mehr an.
  • Sicherheits­ventil: Verwenden Sie Caravanregler mit Sicherheits­ventil. Andere Regler sind den Beanspruchungen nicht gewachsen. Schließen Sie die Regler immer von Hand, nicht mit Werkzeug. So merken Sie sofort, ob das Gewinde richtig greift.
  • Lagerung: Achten Sie darauf, dass Gasflaschen nur senkrecht stehend im dafür vorgesehenen Gaskasten des Wohnwagens gelagert werden. Sie müssen gut gegen Umfallen und Umkippen gesichert sein.
  • Prüfen Sie den Gaskasten: Darin dürfen sich keine elektrischen Zündquellen befinden, etwa ein Sicherungs­automat oder Wechsel­richter. Für nachträglich eingebautes elektrisches Zubehör ist der Gaskasten deshalb tabu!
  • Belüftung: Die Belüftungs­öffnung des Gaskastens muss immer frei bleiben. So kann eventuell austretendes Flüssiggas sicher entweichen. Dabei darf der Gaskasten keine Verbindung zum Wohnwageninnenraum haben.
  • Erneuern Sie Druckregler und Anschluss­schlauch unabhängig von ihrer Funktions­tüchtigkeit alle zehn Jahre.
  • Temperatur: Bei Außen­temperaturen unter fünf Grad Celsius ist für die Regler eine Enteisungs­anlage em­pfeh­lens­wert. Fürs Winter­camping gibt es winterfeste Spezial­schläuche.

Quelle – Allianz Homepage Privatkunden / Auto-Anhänger-Wohnwagen-Gasprüfung

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