Ist die Gasprüfung für Wohnwagen/Wohnmobile Pflicht?
Ja. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung G 607 wieder Pflicht für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingfahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage. Solche Anlagen zu Heiz- oder Kochzwecken müssen alle zwei Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Kontrolle von Dichtigkeit und Funktion der Gasanlage soll Sie vor Unfällen beim Kochen, Kühlen und Heizen schützen. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahr, wenn Sie mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs sind. Früher war die Gasprüfung freiwillig und nur eine Empfehlung, heute ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 60 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Wichtig zu wissen: Die Gasprüfung ist unabhängig vom sogenannten Wohnwagen-TüV. Sie kann separat von der Hauptuntersuchung (HU) Ihres Campingfahrzeugs erfolgen.
Für welche Fahrzeuge ist die Gasprüfung Pflicht?
Die Gasprüfung ist verpflichtend für sämtliche Campingfahrzeuge, die über einen Gasanschluss für Heizung, Warmwasserboiler, Kühlschrank oder Kochfeld verfügen. Neben Wohnwagen und Wohnmobilen gehören dazu selbst ausgebaute Vans oder Transporter, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Ob es sich um ein motorisiertes Kfz oder einen Anhänger handelt, ist unwichtig.
Saisonal oder vorübergehend genutzte Mobilheime und Dauercamping-Wohneinheiten unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Campingfahrzeug abgemeldet ist oder keine Zulassung besitzt, da Sie es nur auf Privatgrund nutzen.
Wer führt die Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohmmobilen durch?
Nur anerkannte Sachverständige dürfen die Gasprüfung bei Wohnwagen, Caravans und Campingmobilen durchführen. Gasprüfungen durch Laien sind rechtlich ungültig und unsicher. Generell können Sie die Gasprüfung bei allen zertifizierten Prüforganisationen vornehmen lassen, die auch Kfz Hauptuntersuchungen bei Campingfahrzeugen durchführen. In jedem Fall gilt: Der oder die Prüfer:in muss vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) geschult sein und eine Sachkundigenprüfung abgelegt haben.
Amtlich anerkannte Organisationen mit festen Prüfstellen sind:
- TÜV, DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V.) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) mit deutschlandweiten Standorten
- Gas-Fachbetriebe oder Caravan-Händler mit Zertifikat zur Prüfung von Gassystemen und Flüssiggasanlagen bei Straßenfahrzeugen
Gasprüfung vor Ort: Ist Ihr Campingfahrzeug dauerhaft abgestellt oder besonders groß, kommen mobile Prüfer:innen auf Wunsch direkt zum Standort.
Wie oft muss die Gasprüfung bei Wohnwagen erfolgen?
Die erste Gasprüfung für Wohnwägen und Wohnmobile wird immer vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage durchgeführt. Anschließend erfolgt der Gas-Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren. Nach Umbauten der bestehenden Gasanlage, Tausch oder Reparatur vorhandener Geräte ist eine erneute Gasprüfung fällig. Darüber hinaus müssen Tanks für Flüssiggasanlagen alle zehn Jahre ausgebaut werden und einen Sicherheitscheck durchlaufen.
Was passiert, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird?
Besteht Ihr Wohnwagen oder Campingfahrzeug die Gasprüfung nicht, darf die Gasanlage zunächst nicht weiter betrieben werden. Erst nach Mängelbeseitigung und erfolgreicher Nachprüfung ist die Nutzung der Flüssiggasanlage des Mobilheims wieder erlaubt.
Nicht bestandene Gasprüfung Wohnwagen: Bußgeld
Ohne gültige Prüfbescheinigung für die Gasprüfung drohen ein Bußgeld und Probleme bei der Kfz Hauptuntersuchung. Denn wer die Gasprüfung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Fristüberschreitung wird diese mit einem Bußgeld von 15, 25 oder 60 Euro geahndet.
Gasprüfung vorbereiten: Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich?
Wichtigste Dokumente für die Gasprüfung für Wohnwagen sind das gelbe Prüfbuch („gelbes Heft“) mit vorherigen Einträgen und die Prüfbescheinigung. Das gelbe Heft bescheinigt Ihnen bei jeder Gasprüfung die erfolgreiche Abnahme der Gasanlage. Zusätzlich müssen Sie die Zertifikate neuer Gasgeräte (nur bei Neuinstallation) sowie den Fahrzeugschein bei kombinierter Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung vorlegen. Führen Sie diese Unterlagen bei allen Fahrten mit, da Sie auf Verlangen von Behörden vorzuzeigen sind.
Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?
Bei der Gasprüfung an Wohnwagen oder Wohnmobil prüfen unabhängige Sachverständige Funktion, Druck und Dichtigkeit der Gasanlage Ihres Campingfahrzeugs. Dazu gehören Leitungen, Geräte und Bauteile wie Regler und Schläuche, die spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen.
Vor dem offiziellen Prüftermin können Wohnwagenbesitzer:innen den Zustand bestimmter Teile selbst überprüfen. Suchen Sie dazu das auf den Bauteilen vermerkte Herstellerjahr. Ist die Grenze von zehn Jahren überschritten, können Sie entsprechenden Ersatz besorgen und zur Gasprüfung mitbringen. Sollte kein Herstellerjahr auffindbar oder nachweisbar sein, gilt der Gegenstand bei den meisten Prüfgesellschaften als abgelaufen. Außerdem ist es sinnvoll, vorab die Funktionstüchtigkeit aller Gasgeräte zu überprüfen. Denn gerade nach längeren Standzeiten benötigen Heizung und Kühlschrank etwas Zeit, um wieder in Fahrt zu kommen.
Sechs wichtige Voraussetzungen zum Bestehen der Gasprüfung
- Dichtheit der gesamten Anlage mit Druckpumpe
- Funktionalität aller Gasgeräte wie Flammen und Ventile
- Gasflaschenhalterungen und Sicherheitsventile sind frei von Korrosion
- Freie Lüftungsöffnungen im Gaskasten und in den Abgasrohren, keine elektrischen Geräte im Gaskasten
- Schlauch, Druckminderer und Sperrhähne sind keine zehn Jahre alt
- Gasflasche ist angeschlossen und aufgefüllt, die Batterie für Zündtests geladen (außer Piezo-Zünder)
Nach erfolgreicher Gasanlagenprüfung erhalten Sie eine gelbe Prüfplakette mit zweijähriger Gültigkeit. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung und sollte gut sichtbar außen an Ihrem Campingfahrzeug angebracht werden. In der Regel neben dem Kfz-Kennzeichen. Der Eintrag im Prüfbuch enthält Stempel und Sachverständigennummer.
Worauf sollte beim Umgang mit Wohnwagen-Gasanlagen geachte werden?
Gehen Sie mit Ihrer Flüssiggasanlage stets umsichtig um und halten Sie folgende Sicherheitshinweise ein. So minimieren Sie das Risiko für Gasunfälle:
Quelle – Allianz Homepage Privatkunden / Auto-Anhänger-Wohnwagen-Gasprüfung

