Wer sich tätowieren lässt und infolgedessen erkrankt, riskiert den Anspruch auf Lohnfortfortzahlung im Krankheitsfall. Ein selbst gewähltes Gesundheitsrisiko geht zu Lasten des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jetzt entschieden. Im verhandelten Fall ließ sich…
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